Oktober 04, 2021

Eigentlich sollte sich jeder Ort, angefangen vom Gewerbe bis hin zu Marktverwaltung, Gemeinderat und Bürgermeister freuen, wenn aus einer Innerortsbrache adrette Wohn- und Geschäftsgebäude entstehen, viele Millionen investiert werden und diese noch dazu von Einheimischen kommen. Es wird das erwirtschaftete Kapital, verstärkt um Darlehensvolumina, nicht irgendwo angelegt, sondern vor Ort, um Wolnzach voran zu bringen. Doch dem Bauherrn werden ungeahnte Steine in den Weg gelegt. Der Gewerbeverband darf nicht einmal über das Projekt sprechen. Vom Landratsamt kommen Einwände, gegen die der Bauherr prozessieren muss, die aber vor Gericht zerbrechen. Vom Markt werden Bausperren verhängt, neue Bebauungspläne für nötig gehalten, aber nicht umgesetzt.

Wer sich die Baupläne ansieht, wird überrascht, wie perfekt sie ausgearbeitet sind. Zur Preysingstraße soll ein mehrstöckiges Gebäude entstehen, wie es einst Bogenrieder an der „Piazza Preysing“ erstellte, was genau 150 Meter entfernt liegt. Im Erdgeschoß sind Läden vorgesehen, darüber Wohnungen. Warum hier ein Bauverbot besteht, erschließt sich nicht. Es ist juristisch unhaltbar. Würde größer als an der „Piazza Preysing“ oder gegenüber von Hammerschids Wohn-/Geschäftsgebäude (mit San Marco/S’Preysinger) gebaut, könnte dies Sinn geben. Aber wenn genau dasselbe errichtet werden soll, das andere in der unmittelbaren Nachbarschaft vorlegten, so wird das Gleichbehandlungsgebot verletzt. Noch stehen zwingende sachliche Gründe entgegen. Für was besteht bei uns ein Grundgesetz mit der Freiheit unternehmerischer Betätigung?

Es wurden jahrelang die Emissionen eines Abluftkamins ins Feld gebracht, bis ein Gutachter feststellte, dass sie die Wohnungen gar nicht erreichen. Noch dazu war der Bauherr bereit, die Kosten einer Filteranlage zu tragen. Bei den Emissionen handelt es sich um Farbpartikel einer Lackiererei. Mittlerweile durfte ein Pfaffenhofener Investor das dahinerliegende Gelände mit Mehrfamilienhäusern bebauen. Es gab zwar bei ihm Widerstände vom Markt und im Gemeinderat, doch die wurden juristisch weggepustet. Das Landratsamt setzte den Markt außer Kraft. Doch der Wolnzacher Bauherr hat nicht solch gute Kanäle. Er musste gegen das Landratsamt prozessieren. Kommt evtl. daher die Zurückhaltung der Wolnzacher Baubehörde?

Neuerdings bestimmt eine Begutachtung durch das ISEK-Büro Bauentscheidungen des Marktes mit. Es gibt aber aus Sicht der Ortsentwicklung keine objektiven Einwände. Vielmehr wird die geforderte Innerortsverdichtung verwirklicht und der Charakter der Preysingstraße als erste Einkaufsstraße nicht nur eingehalten, sondern positiv verstärkt. Mittlerweile konnte der Bauwerber auch das ehemalige Bürogebäude der BIAS von Tafelmeier erwerben. Es wäre die letzte Gelegenheit, das „Museum zur Kulturgeschichte der Hand“ in die Preysingstraße zu verlegen. Der Bauwerber würde aber auch im geplanten Geschäfts- und Mietshaus dem Museum im Erdgeschoß den nötigen Platz geben.

Das Grundstück reicht von der Preysing- bis zur Auenstraße. Hier wurde ein Begriff eingeführt, der in einer Stadt Lachkrämpfe à la Schilda hervorbringen müsste: der „Außenbereich im Innenbereich“. Es wird eine Ortsgrenze für eine Insel im Markt eingeführt, d.h. der hintere Teil läge gar nicht in einem Ort. Denn im Außenbereich besteht ein Bauverbot. Würde dies einem professionellen Bauträger vorgetragen? Vielmehr hat der Bauwerber dort einen Norma-Super-
markt mit darüberliegenden Wohnungen vorgesehen, einer weiteren Steigerung des Angebots im Markt und einem Weg, der Wohnungsnot in der Region entgegen zu treten.

Das Areal gibt genügend Raum für Parkplätze und Gestaltung im Außenbereich. Die Baudichte entspricht allen übrigen Arealen im Markt, wo Bautafeln stehen, wie z.B. an der Hoholt-Pilgrim-Straße bzw. dieses Bauprojekt liegt sogar deutlich darüber. Warum soll der Bauwerber gezwungen werden, sein Grundstück an einen externen Bauträger zu verkaufen, der dann dasselbe genehmigt bekommt? Eigentlich müsste ISEK Neid in der Ortsplanung verbieten. ek