Kontrolle um 23.40 Uhr

Juli 06, 2020

In Wolnzach ist die Polizei nicht zuhause. Früher bestand im Schloßhof noch eine Station mit Gefängnis – der Vater des emeritierten Papstes , Joseph sen. Ratzinger, wirkte um 1917 dort als Polizist – doch sie wurde nach dem 2. Weltkrieg aufgegeben. Die Polizei kommt nun aus Geisenfeld, wenn sie gerufen wird. Darüberhinaus gibt es Verkehrskontrollen, gegen alkoholisierte Handwerker ab 17 Uhr oder Geschwindigkeitsmessungen an der Hopfenstraße. Dann werden meist externe Kräfte angefordert. Sie beherrschen die Technik besser und mit Bestand vor Gericht. Hier kann die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung als Anlass angeführt werden.

Doch letzten Montag fand eine Geschwindigkeitskontrolle gegen 23.40 Uhr statt, und zwar auf der Höhe von Landtechnik Wallner. Es wurden die Autos gemessen, die von der Autobahn kamen. Um diese Zeit vermutet niemand eine solche Geschwindigkeitsmessung und jeder fährt etwas flott in den Markt ein. Schon ist eine Verwarnung fällig. Die Polizisten nehmen ihre Aufgabe auch sportlich wahr. Keine Kontrolle auf Alkohol, dafür das Ausstellen der Verwarnung. Doch wo liegt der Anlass für solch ein Vorgehen? In der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmersicher nicht. Geht es dem Staat wirklich nur ums Geldeinnehmen?

Eigentlich soll die Polizei dies gar nicht vorhaben. Wenigstens betonen dies die Politiker. Warum soll der Autofahrer diszipliniert werden, die 50 km/h einzuhalten? Natürlich ist die Polizei im Recht, aber es fehlt die Pragmatik, der Gefährdungstatbestand. Schließlich muss der Aufwand der Kontrolle gerechtfertigt werden. So viele Autos fahren ab 23 Uhr auch nicht von der Autobahn nach Wolnzach ein.

Und wenn einer mit 22 km/h zuviel erwischt worden wäre, bekäme er gar einen Monat Fahrverbot neben den Punkt in Flensburg. Hier wird die Absurdität des neuen Bußgeldkatalogs offensichtlich. Doch Mitte der Woche sollte der alte Bußgeldkatalog wieder gelten, also nur ein Punkt, aber kein sofortiges Fahrverbot. Das Ministerium Scheuers gab an, dass die Verordnung des neuen Bußgeldkatalogs nicht juristisch sauber erlassen wurde. Das ist doch eine größere Schande, als wenn ein Minister zugibt, dass er doch Milde gelten lassen wolle. Doch Bayern verfährt noch in der neuen Bußgeldordnung. Wie lange noch? Wo sind wir denn? ek