Nach dem Barth-Bericht 2026 schlug uns die Ernterealität auf dem IGN-Hopfentag voll ins Gesicht. BarthHaas fordert eine Verringerung der Erntemenge um 600 to Alpha. Wer die Zahlen des IGN-Tags von Ertragstonnen in Tonnen Alpha umrechnet, erkennt, dass Europa dieses Minus von 600 to Alpha dieses Jahr mehr als erreicht. Der Welt-Markt ist damit ausgeglichen, vielmehr wird aus Lagern abgebaut. Wegen der hohen Vorräte aus den Vorjahren entsteht in 2026 keine Panik, der Hopfen könnte nicht reichen für die Bierproduktion 2027. Aber wie Mario Scholz, IGN, sagte, ein Badewetter ist kein gutes Hopfenwetter. Wir kennen diesen Satz als „Biergartenwetter ist kein Hopfenwetter“. Das bedeutet, dass mehr in 2026 getrunken wurde, darunter auch Bier, egal ob mit oder ohne Alkohol. Da die meisten Brauereien auch sonstige Getränke herstellen, hat der Sommer ’26 nicht nur die Lage der Kunden der Hallertau verbessert, sondern auch die Stagnation am Biermarkt überwunden.
Wir erfuhren auch von Adi Schapfl, unserem „Superpräsidenten“ – fachlich und menschlich –, dass neue Nachfrage von den Brauern im Juli und August bekundet wurde. Als Grund könnten wirklich die zwei Faktoren (Missernte und erhöhter Bierabsatz) herhalten. Auf jeden Fall bringt sie wieder Leben und Hoffnung ins Hopfengeschäft. Wir wissen aber auch, dass es immer Verträge gibt. Sie sind oft nur unannehmbar schlecht für den Erzeuger. Durch Preissenkungen wird eine Überernte nur vordergründig beseitigt. Der Mehreinkauf zu Dumpingpreisen führt zu einem Mindereinkauf in den Folgejahren. Der Preis beseitigt eine strategische Überproduktion nicht im Verkauf, sondern dass Hopfenpflanzer die Produktion aufgeben. Dazu gibt es immer Gründe wie keine Nachfolger oder Umwandlung der Hopfenfläche in Baugebiet etc.
Deshalb an dieser Stelle eine provokante Forderung: Es soll neue Verträge geben zu auskömmlichen Preisen, aber nur so viele, wie von den Brauern gedeckt sind. Auch das ist Marktwirtschaft, auch wenn es ein Umdenken erfordert und viel Standvermögen, wenn die Zukurzgekommenen um weitere Verträge betteln. Brauer und Handel gehen bei diesem Weg auch kein Risiko ein, weil die Lager die Sicherheit geben. Alle werden verstehen, dass eine zu hohe Lagerhaltung auch unnötige Kosten und Inhaltsverluste verursacht. Mehr als ein Drittel einer normalen Ernte darf sie deshalb nicht betragen. Wir haben auch noch den weltweiten Ausgleich von Angebot und Nachfrage, oder gar hinreichend schon in Europa.
Es soll auch nicht das Vorvertragswesen belasten. Die Erzeuger brauchen Planungssicherheit, auch wenn von Seiten der Brauer und des Handels vorschnell geschlossene Verträge einen Nachlaufeffekt bedingen, der eine schnelle Anpassung an die Nachfragesituation verhindert. Unsere Hopfenpflanzer müssen dies auch einräumen. Sie konnten sich an Verträge klammern, auch als die Lager des Handels schon überliefen, weil die Brauer sich am Bedarf verschätzten. Andererseits muss auch wieder ein Finger auf eine Wunde des Handels gelegt werden. Der Brauer zahlt für die Lagerhaltung nicht explizit. Wenn er bestellte Partien nicht abruft, geht dies in Lagerkosten und Finanzierung voll zu Lasten des Handels. Der Wettbewerb verhinderte bisher eine Korrektur. Aber könnte sie nicht neutral von oben, durch den Gesetzgeber, erfolgen? Wer Kosten verursacht, muss sie auch tragen. Bei Bierwetter wäre dies zu ertragen, zumal es durch den Klimawandel zunimmt. ek