Missstände im deutschen Verkehrsrecht

Oktober 12, 2026

Wir sind vom deutschen Strafrecht verwöhnt. Mit aufwendigen Prozessen über viele Monate werden die Tatsachen einer Straftat ermittelt, aber auch subjektive Momente des Täters gewürdigt. Die Bestrafung soll zwar andere von einer Straftat abschrecken, doch wird auch darauf geachtet, den Täter zu läutern und ihn zu resozialisieren. Ganz anders steht es um das deutsche Verkehrsrecht. Hier spielen subjektive Momente des Täters praktisch keine Rolle. Es wird gemessen und geblitzt und entsprechend der Bußgeldbescheid ausgefertigt. Wer schneller fährt als erlaubt oder den sogenannten Sicherheitsabstand nicht einhält, erhält ab einem gewissen Wert ein oder mehr Punkte, schnell kombiniert mit einem Fahrverbot. Nach zwei Jahren werden die Einzelpunkte gelöscht, ab zwei Punkten pro Ordnungswidrigkeit bleiben sie fünf Jahre bestehen. Und bei 8 Punkten wird der Führerschein ständig eingezogen.

Diese Regelung gilt unabhängig von den zurückgelegten Jahreskilometern, obwohl „Sonntagsfahrer“ viel weniger von Messstellen erfasst werden. Wer viel fährt, hat mehr Routine und fährt auch schneller, doch auch sicherer. Leider führt dies dann auch zu mehr Punkten. Schlimm sind Messungen auf der Autobahn, wenn Geschwindigkeitsbegrenzungen sehr selten angezeigt werden. Manche nehmen an, das Aufheben der Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen zu haben, legen normal los und tappen so in die 2-Punkte-Bestrafung. Hier bedarf es mehr Schutzes des Autofahrers oder eben den Verzicht aufs Blitzen.

Ähnlich verhält es sich, wenn auf der Autobahn aus freier Fahrt auf 80 die Geschwindigkeit begrenzt wird und dann schnell auf 60. Der Routinier kennt den Grund der Geschwindigkeitsbegrenzung und richtet es so ein, dass er am Krisenpunkt z.B. einer starken Kurve oder einer Baustelle, die richtige Geschwindigkeit erreicht. Bis dahin nimmt er es sich heraus, schneller als erlaubt zu sein. Doch wenn dazwischen geblitzt wird, zählt dies alles nicht, selbst wenn an dieser starken Kurve sich noch nie ein Unfall ereignet hat. Es gibt Karten, auf denen Risikobereiche eingetragen sind, wo die Polizei blitzen darf. Diese Risikobereiche sind aber so breit ausgelegt, dass es für diese bestimmte Kurve keine Ausnahme gibt. Hier müsste also der Verkehrsrichter differenzieren – macht es aber nicht. Auch die Verteidiger trauen sich nicht, so etwas vorzutragen.

Es gibt eine Werbung eines Verkehrsrechtsanwalts, dass jeder zweite Bußgeldbescheid falsch ausgestellt sei. Wenn dieser gewisse Anwalt nach dem Grund seiner Werbung bzw. seiner Behauptung befragt wird, stellt sich schnell heraus, dass auch er nur die Messung anzweifelt. Darauf ist die Polizei aber schon längst eingestellt und legt die Eichkontrolle ihres Blitzers vor. Da knickt der Verkehrsrichter immer ein. Noch schlimmer: Besagter Anwalt hat auch keine Ideen, wodurch die Messung dennoch als ungültig erklärt werden könnte. Somit wird die Verteidigung im Verkehrsrecht zur Farce. Wenn nicht der Führerschein für viele so wichtig wäre, könnte darüber hinweggesehen werden. Letztendlich ist dieses Verkehrsrecht eine Freiheits-Beraubung, gerade für die, die viel fahren müssen aus beruflichen oder sonstigen Gründen. Das Gerechteste wäre, das Punktesystem abzuschaffen, wie es alle anderen Länder der EU bereits haben. Wir würden uns damit viel Ärger, Zeit und Verwaltung sparen. Denn Geldbußen genügen doch, zumal sie in Deutschland so hoch wie im EU-Ausland geworden sind. ek