Merz‘ große Reformen

Juni 15, 2026

Es hat über ein Jahr gedauert, bis die neue Bundesregierung ihre Konzepte für das Heizungsgesetz, die Rentenversicherung, den Krankenhausbedarf, die Krankenversicherung und Pflege als Gesetzesentwürfe vorlegte. Irrigerweise will sie alle noch vor den Parlamentssommerferien in die Legislative bringen. Natürlich steht dahinter die Absicht, die öffentliche Diskussion und den Schlagabtausch im Bundestag stark zu begrenzen. Doch da es nur noch eine Sitzung des Bundesrats vor der Sommerpause gibt, ist abzusehen, dass erst im Herbst manche der Reformen vom Stapel läuft. Dass die absehbaren Haushaltslöcher bei Kranken- und Pflegeversicherungen Korrekturen erfordern, liegt auf der Hand. Aber warum es Deutschland mit Ihnen wieder aufwärts gehen soll, ist schwer verständlich. Bestenfalls wird der Bundeshaushalt entlastet. Er ist als Sparhaushalt deklariert und so spielen die Reformen ihm Bälle zu.

Denn bei den Reformen handelt es sich überwiegend um Kürzungen. Der Sozialstaat wird beschnitten. Dies als „Reform“ zu betiteln ist etwas anmaßend. Der positive besetzte Titel versteht sich mehr als Konzeptänderung wie wir es bei Schröders Agenda Hartz IV erlebten. Mit der Einführung des Konzepts des Bürgergelds wurde diese sehr wirksame Reform außer Kraft gesetzt. Die Sozialdemokraten wollten die radikal-leistungsorientierte Reform Schröders wieder arbeitnehmerfreundlich gestalten. Die Union will sie wieder korrigieren, wobei aber der Ärger mit den Sozialdemokraten dazu gehört. Ähnlich spielen sich die Konflikte zwischen Union und SPD bei der Renten- und Krankenversicherungsreform ein. Doch nun soll der Sack radikal verschnürt werden. Es bleibt im Großen und Ganzen bei den ersten Entwürfen.

Bei der Krankenversicherung soll die nicht berufstätige Ehefrau nicht mehr automatisch beitragsfrei bleiben. Die Zuzahlungen bei Medikamenten werden angehoben. Ärztliche Leistungen, Krankenhauserstattungen und Medikamentenpreise sollen geringer ausfallen. Manche Leistungen werden komplett gestrichen, was heißt, dass der Patient sie selbst zu bezahlen hat. Das Argument, dass es sich dabei um Leistungen handelt, deren Wirksamkeit wissenschaftlich nicht nachgewiesen ist, soll dafür herhalten. Aber diese haben die gesetzlichen Krankenkassen eh schon bisher sehr knapp gehalten. Ärzte klagten bisher auch schon, dass Nötiges als IGL-Leistung ausgeschlossen war. Doch nun trifft es wiederum Leistungen, die mehr als sinnvoll sind. Das Haut-Screening zur Früherkennung von Hautkrebs fällt darunter. Bei steigenden Erkrankungszahlen des Hautkrebses (Melanom) schütteln die Hautärzte nur die Köpfe. Das Melanom kann nur bei Früherkennung wirksam bekämpft werden. Wenn die Früherkennung entfällt, endet es trotz Immuntherapie in mehr als die Hälfte der Fälle tödlich.

Es sind also Fachfremde am Werk. Die Immuntherapie mit monatlichen Kosten von über 4.000 € wird also viel häufiger in Einsatz kommen (müssen). Das steht in keiner Relation zu den Screening-Früherkennungskosten. Bei einer Reform hätte mehr auf einen Systemwechsel gesetzt werden müssen wie z.B. generell die Selbstbeteiligung der Patienten anzuheben bzw. einzuführen. Dann überlegt jeder Patient mit, ob die Behandlung wirklich nötig ist. Für sozial sehr schwache Bevölkerungsteile könnte diese Selbstbeteiligung stark gesenkt werden, aber sie sollte nie ganz entfallen.

Wenn nun die Krankenkassen den Kliniken weniger bezahlen sollen, dann muss dies mit der bereits laufenden Krankenhausreform abgestimmt sein. Sie dient ja bereits der Reduzierung des Aufwands in großem Stil. An der Vergütung der einzelnen Leistungen darf nicht gerüttelt werden. Dann werden so viele Kliniken aufgeben, dass sich die ärztliche Grundversorgung auf dem Lande stark verschlechtert. So müsste z.B. Mainburg ganz geschlossen werden. Es ist sicher, dass die Krankenkassenreform nicht durch den Bundesrat geht ohne wesentliche Korrekturen. Bei den Ländern liegt mehr ärztliches Fachwissen als im Bundesgesundheitsministerium. Die Maskenbeschaffung in Corona-Zeiten zeigte die Unfähigkeit dieses Ministeriums. Das war nicht Spahn allein.

Bei der Pflege wird es zu einer starken Eingrenzung bei der Bedürftigkeitseinstufung kommen. Die Rentenbeiträge der pflegenden Familienmitglieder werden nicht mehr von der Pflegeversicherung getragen. Das widersprach sowieso dem Konzept der Rentenversicherung. Bürgergeldempfänger wird der Bund komplett zu bezahlen haben, womit noch mehr Druck entsteht, Arbeitslose in Arbeit zu bringen, besonders bei Asylanten. ek