Die Staaten und die Wirtschaft aller Länder der Erde wurden von der Covid-19-Pandemie so überraschend und brutal erfasst, dass der Vergleich mit der Springflut durchaus trifft. Karstadt-Kaufhof, ja alle Kaufhäuser stehen vor dem Aus. Die Lufthansa hat 95 % aller Flugzeuge über Wochen am Boden. Der Finanzbedarf übersteigt den Firmenwert an der Börse. Alle Reiseveranstalter melden Totalausfall. Die 100 Milliarden der EU reichen gerade einmal für eine Woche, die Wirtschaft zu stabilisieren. Natürlich gibt es auch Gewinner der Krise wie der Internet-Handel, Supermärkte, Hersteller von Hamsterartikeln. Übrigens sollten schnellstens Windeln eingekauft werden, da die Hersteller auf Schutzmasken umstellen. Alle Versorger des medizinischen Bereichs v.a. von Intensivstationen müssen Sonderschichten einlegen.
Der bayerische Staat hat offiziell 60 Milliarden für seine Unternehmen bereitgestellt. Diese Zahl passt besser zum Liquiditäts- und Ertrasengpass als der EU-Kleckerbetrag. Dochso freigiebig zeigt sich der bayerische Staat auch nicht. Jede Erleichterung ist an Vorgaben geknüpft, die meist erst den Pressemeldungen nachgeschoben werden. So gilt die Stundung der Sozialabgaben durch die Krankenkassen nur, wenn Kurzarbeit beantragt ist. Viele Sonderkredite werden nur gewährt, wenn vorher lediglich geringe Bankschulden bestanden. Natürlich helfen die Banken ihren Stammkunden. Doch eine Erleichterung der Kreditvergabe ist im Regelfall nicht vollziehbar. So ist auch keine schnellere Bearbeitung der Anträge möglich. Zwar wurde der Corona-Zuschuss in seiner maximalen Form noch schnell von 30.000 auf 50.000 € angehoben. Doch er setzt voraus, dass kein Privatvermögen beim Unternehmer mehr vorhanden ist. Die Voraussetzungen für die Bezahlung der Kurzarbeit sind zwar gelockert worden, doch muss zuerst Alturlaub genommen werden, was die Unternehmen zu bezahlen haben. Mietstundungen stehen auf juristisch schwachen Beinen, wenn der Vermieter sie ablehnt.
Doch ein anderer Aspekt könnte dem Staat sehr teuer werden. Ex-Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier warf in einem Artikel der Süddeutschen Zeitung die Entschädigungspflicht des Staates auf, wenn er Betriebsschließungen anordnet. Natürlich wird dagegengehalten, dass Menschenleben bedroht waren, doch stellt sich schon die Frage nach der Verhältnismäßigkeit dieses Mittels. So viel Geld wäre nicht in den Staatskassen, um dies alles auszugleichen.Die totalitären Maßnahmen Chinas lassen sich nicht auf rechtsstaatliche Demokratie übertragen. Korea kam ohne Betriebsschließungen aus der Corona-Krise.
Es genügten Schutzmasken konsequent getragen und die Isolierung der Infizierten. Unerklärlich ist auch, weshalb das Gesundheitswesen nicht auf eine schnell herzustellende Impfung gegen Covid-19 setzt. Die Vermehrung der Viren in Eiern wird zwar heute als altmodisch abgelehnt. Aber wäre es nicht besser, eine schnelle Impfung durchzuführen, die nicht so perfekt wie moderne Verfahren ist, als keine zu haben? Der Corona-Tsunamie hat die Virologie überrollt.
Wenn wir im Februar mit der Herstellung dieser Impfung begonnen hätten – da war das Covid-19 schon erhältlich – wäre sie im Mai verfügbar gewesen. Die neuen Verfahren hätten dann vorgezogen werden können, wenn sie zugelassen sind. ek