Das AfD-Verbot

Oktober 08, 2024

Es gibt im deutschen Bundestag eine fraktionsübergreifende Initiative, das Verbotsverfahren gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht einzuleiten. Die CSU-Abgeordneten gehören nicht dazu, weil Söder pessimistisch denkt. Die Parteivorsitzenden wollen lieber politisch die AfD zurückdrängen. Doch die Wahlergebnisse überführen sie des Versagens. Durch Thüringen werden alle eines Besseren belehrt: Die AfD hat sich radikalisiert. Höcke ist der Anführer der gesamten AfD geworden. Mit ausländischen Schwesterparteien gehört es mittlerweile zur Pflicht, sich demokratiefeindlich zu zeigen. Wir stehen vor einem europäischen Problem, wobei es kein europäisches Verfassungsgericht gibt bzw. keine europäische Verfassung, die eingeklagt werden könnte.

So muss also das deutsche Bundesverfassungsgericht herhalten, ein Präzedenzurteil für ganz Europa auszusprechen: Wer gegen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die EU ist, hat in den Parlamenten Europas nichts zu suchen. Andernfalls schafft sich die Demokratie wie in der Weimarer Republik ab. Im Grundgesetz wurden so viele Ankernormen eingebaut, dass dies nicht wieder vorkommen kann. Mittlerweile erkennen Politologen die Anfälligkeit der Demokratien gegen Rechtsradikalismus. Politisch wird versucht, rechtsradikale Parteien nicht an die Regierung kommen zu lassen. In Polen gelang dies, in Frankreich wird es turbulent versucht, Österreich steht es bevor, ebenso Thüringen, Sachsen und Brandenburg. Es kommt in ganz Europa noch die Bedrohung durch Putin hinzu. Als vierte Doktrin gab Manfred Weber für die EVP aus, dass die Verteidigung der Ukraine betrieben werden muss. Sarah Wagenknecht fordert gerade das Gegenteil. Ohne sie gibt es im Osten keine Regierung ohne die AfD mehr.

Spätestens hier muss der politische Instinkt einsetzen, dass ohne eine Ausschaltung der AfD die Bundespolitik in Schieflage gerät. Natürlich soll dies richtig angegangen werden: Der Bundesverfassungsschutz muss die wichtigen Beweise gesammelt haben, die das Bundesverfassungsgericht benötigt. Dazu muss man wissen, dass durch die vielen Gesetze die kriminalistische Aktivität des Verfassungsschutzes eingeschränkt ist. Der persönliche Datenschutz lässt grüßen. Es bedarf also guter Juristen, das Große und Ganze aus der Beweislage heraus zu arbeiten und an den Anfordernissen des Bundesverfassungsgerichts zu messen. Wenn die Beweislage noch zu dünn ist, muss eben weiter beobachtet und gesammelt werden. Der braune Virus wird immer aktiv bleiben. Es wird zu Geheimtreffen kommen, bei denen wie in Potsdam Klartext gesprochen wird.

Die Bundestagsabgeordneten sind also gut beraten, solch eine eigene Institution zu schaffen, quasi die Mausefalle für Höcke & Co. Ja, die Demokratie kann wehrhaft sein. Die juristische Schlacht muss zuerst geführt werden. Für die politische Kraft, die Protestwähler umzustimmen, bedarf es menschennaher fürsorglicher Politik, Bürokratieabbau ja Pragmatismus und mehr Eigeninitiative. Davon sind unsere Parteifunktionäre mittlerweile weit entfernt. Dabei wäre es so einfach, mit Menschen von Herzen zu regieren und das Miteinander vor Ort zu regeln. Das kann nicht von oben angeordnet werden, sondern muss „unten“ gelebt werden: Im Osten Deutschlands, im Ruhrgebiet, in Frankreich, den Niederlanden bis nach Italien. Viele Parteivorsitzende denken hier national, dabei ist Europa allgegenwärtig. Brüssel der Bürokratie zu bezichtigen ist doch ein Eingeständnis, in Brüssel nicht genügend präsent zu sein. ek

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