Im Recht für Ausländer wird immer noch nicht unterschieden, ob eine Person als Asylsuchende oder als Arbeitskraft nach Deutschland kommt. Es gibt zwar ein neues Gesetz, das die Einreise für Fachkräfte beschleunigen soll, doch gibt dieses nur einen Weg frei, wie die Einreise beschleunigt wird. Ein konkreter Fall: Ein Inder arbeitete in Kroatien als Drucker und erhielt dafür eine Aufenthaltsgenehmigung von Kroatien. Diese gilt dann europaweit. Als der Inder zu einem Arbeitgeber nach Bayern wechselte, erkannten alle Behörden diese Aufenthaltsgenehmigung an. Der Markt Wolnzach sandte sogar einen Brief zur Begrüßung. Der Inder arbeitete als Drucker zur vollsten Zufriedenheit des Unternehmens. Doch der kroatische Ex-Arbeitgeber ärgerte sich über die Kündigung und bewirkte bei der kroatischen Ausländerbehörde, dass die Aufenthaltsgenehmigung storniert wurde. Die Kroaten informierten darüber das deutsche Ausländeramt, das diese Information an die Ausländerbehörde des Landratsamts Pfaffenhofen weitergab.
Der Unternehmer und der Drucker wurden informiert, dass sich der Drucker umgehend in der Ausländerbehörde einzufinden habe. Dort wurde dem Inder mitgeteilt, dass er sofort Deutschland zu verlassen habe und von Indien aus eine neue Aufenthaltsgenehmigung einzufordern habe. Das warf den Drucker in ein tiefes psychisches Loch, hatte er doch alles richtig gemacht. Dennoch flog er am nächsten Tag nach Indien. Ein Visum für das Arbeiten in Deutschland beantragten er und der Arbeitgeber sofort. Die Regierung von Mittelfranken kümmert sich um die Vorbereitung der Visumserteilung. Sie teilte mit, dass sie durch zu viele Anträge überlastet sei und das Prozedere länger dauern wird.
Wann ein Visum dann über das Konsulat in Indien erteilt wird, kann nicht vorhergesagt werden, trotz des neuen Gesetztes zur Beschleunigung der Einreise von Fachkräften. Der Unternehmer schrieb die Regierung von Mittelfranken an, schnellstmöglich die Wiedereinreise des Druckers zu ermöglichen, da der Drucker dringend benötigt werde. Auf dem Arbeitsmarkt könne kein Drucker aufgetrieben werden. Die Arbeit an der Druckmaschine bleibe liegen.
Eigentlich hatten alle gehofft, der Inder könne von Deutschland aus sein Visum und die Aufenthaltsgenehmigung beantragen und das Verbleiben in Deutschland werde geduldet. Schließlich fällt der Inder dem Sozialstaat nicht zur Last. Er verdient sein Geld und kann seine Wohnung davon bezahlen. Es liegt auch kein Gesetzesverstoß vor, der eine Abschiebung rechtfertigte. Bei Asylanten, deren Asylantrag abgelehnt wird, besteht eine Duldung zumindest für eine gewisse Dauer. Die Ausländerbehörde in Pfaffenhofen sah sich aber nicht in der Lage, eine solche Duldung zuzulassen. Zum Wohle der bayerischen Wirtschaft bedarf es dringend einer Regelung, die dies ermöglicht.
Generell muss das Ausländerrecht unterscheiden zwischen Asylsuchenden und in Deutschland Arbeitenden (mit Arbeitsvertrag, Wohnung etc.) sowie Touristen. Bei den angehenden bzw. bereits vorliegenden Mitarbeitern übernimmt der Arbeitgeber Bezahlung, Integration und fachliche Qualifikation. Für den Staat besteht keine Notwendigkeit, dies zu unterbinden, wenn alles korrekt abgewickelt wird. ek
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