Inder II

September 30, 2024

In der letzten Ausgabe der WoWo berichteten wir von der Ausweisung eines indischen Druckers, dem die Aufenthaltsgenehmigung von seinem früheren europäischen Land, in dem er arbeitete, entzogen wurde. Nun versucht er von Indien aus und sein deutscher Arbeitgeber, ein Visum für Deutschland zu erhalten, wo er als Fachkraft arbeiten kann. Der Inder hatte bereits eineinhalb Monate in Deutschland als Drucker gearbeitet und bewiesen, dass er dies beherrscht. Nun aber kommt wieder die deutsche Bürokratie in Einsatz. Der Inder muss nachweisen, dass er als Drucker ausgebildet wurde, um als Drucker, als Fachkraft, das Visum zu erhalten. Dabei werden deutsche Maßstäbe an die Berufsausbildung angelegt. In Indien besteht aber kein duales Ausbildungssystem mit entsprechenden Prüfungen.

Der Inder hat das Drucken in der Praxis gelernt. In Kroatien hatte er als Drucker so gut gearbeitet, dass ihn sein Arbeitgeber nicht gehen lassen wollte. Auch in Deutschland bewies er seine Fähigkeiten. Aber das alles zählt für die deutsche Bürokratie nicht. Im Gesetz wird ein Ausbildungsnachweis gefordert. Der deutsche Arbeitgeber bestätigte das praktische Vermögen zu drucken. Aber dies kommt im Gesetz und seinen Richtlinien nicht vor. Selbst die IHK Nürnberg sieht keine Möglichkeit für einen derartigen Weg. Die IHK Nürnberg ist zuständig, da die Regierung von Mittelfranken über die Einreise für alle Fachkräfte in Bayern entscheidet.

Das Land Kroatien verfuhr ganz anders. Der Inder reiste als Tourist ein. Der Arbeitgeber bestätigte, dass er als Drucker bei ihm arbeiten kann und die Regierung von Kroatien stellte die Aufenthaltsgenehmigung aus. Sie galt für ganz Europa. Dabei ist der Fachkräftemangel in Kroatien geringer als in Deutschland. Auf diesen Weg wollen aber die deutschen Einreisebehörden nicht kommen. Der Inder erhält nicht einmal ein Touristenvisum für Deutschland. Ihm wird angekreidet, dass er für ein paar Tage keine Aufenthaltsgenehmigung hatte – wovon er erst vom zuständigen Landratsamt erfuhr. Seine sofortige Rückreise nach Indien wird wie eine Abschiebung gesehen. Doch der deutsche Arbeitgeber findet keinen Ersatz für den Inder. Die Aufträge stehen an der Druckmaschine und können nicht geliefert werden.

In der Not fiel der deutschen Behörde ein Ausweg ein. Der Inder darf einreisen, um in Deutschland eine Ausbildung zum Drucker zu beginnen. Ein Ausbildungsvertrag wurde umgehend dem Inder und der Behörde zugeleitet. Wenn nun der Inder wieder zurück an seinen Arbeitsplatz darf, wird er ihn nur zur Hälfte ausfüllen können. Für zwei Wochen wird er in die Berufsschule gehen, zwei Wochen wird er als Drucker arbeiten. Es wird nun alles daran gesetzt, die Berufsausbildung so stark als möglich zu verkürzen. Eventuell findet die IHK München und Oberbayern einen pragmatischen Weg, die Berufsbefähigung zu testieren und damit die Schulaufenthalte zu beenden. Schließlich handelt es sich um einen Präzedenzfall.

Das Vorgehen Kroatiens muss auch in Deutschland möglich werden. Denn Ausbildungsnachweise gibt es in der dritten Welt kaum. Die Fähigkeiten müssen ohne Papiere nachgewiesen werden können. Wir kennen ja den Fall eines ägyptischen Arztes für Hohenwart, der viele Jahre in Deutschland als Facharzt gearbeitet hat, nun aber als Allgemeinarzt keine Approbation bekommt. Er spricht auch perfekt deutsch. Den Arzt nochmals in die deutsche Uni zu schicken, damit er in der restlichen Zeit in Hohenwart Patienten behandeln kann, ist doch der falsche Weg. Unser Inder spricht noch kein Deutsch. Er behilft sich mit Künstlicher Intelligenz für die Übersetzungen Englisch-Deutsch, denn er spricht gut Englisch. An anderen deutschen Arbeitsplätzen sprechen viele Englisch, der Generalsprache Europas. ek

Foto: un-perfekt/pixabay