Das Verwaltungsgericht München hat letzte Woche eine Baugenehmigung des Landratsamts Pfaffenhofen als unrechtmäßig aufgehoben. Es handelt sich um die Hähnchenmast der Familie Höckmeier in Eschelbach. Das Fatale: Die Anlage ist bereits gebaut und in Betrieb. 124.600 Tierplätze stehen. Auf ihnen werden weibliche Küken gefüttert und gepflegt bis sie schlachtfähige Größe erlangen. Das erfolgt in kürzester Zeit, so dass 934.500 Tiere dort jährlich umgesetzt werden. Der Freistaat und die Betreiber der Anlage legen gegen das Urteil Berufung ein. Doch es ist unsicher, was der Verwaltungsgerichtshof entscheidet. Sollte er dem Richter des Verwaltungsgerichts folgen, wäre der finanzielle Schaden immens. Interessanterweise sah der Richter nicht auf Naturschutz und Tierwohl, sondern zerlegte nur die baurechtliche Begründung des Landratsamts. Es unterstellte eine Privilegierung als Landwirt.
Der klagende Bund Naturschutz will gegen Massentierhaltung vorgehen. Hier wird der Landwirt vom Rechtssystem geschützt. Es ist eine grundsätzliche Entscheidung des Staates – und der EU –, Massentierhaltung zu wollen und zuzulassen. Der Wunsch der Verbraucher, günstige Lebensmittel zu erhalten, wird dem Tierwohl und dem Gesundheitsschutz gegenübergestellt. Hier kann durchaus ein Umdenken kommen. In der Massentierhaltung werden hohe Dosen an Antibiotika eingesetzt, um Krankheiten der Tiere zu bekämpfen. Durch das Essen des Fleisches kommen diese Antibiotika in den menschlichen Körper. Es bildet sich Resistenz, so dass bei einer Infektion des „Verbrauchers“ es schwierig wird, genügend neue Antibiotika einsetzen zu können. Hinzu kommt, dass die Tiere in der Massenhaltung nicht das Fleisch bilden wie wenn sie artgerecht gehalten werden, also frei herumlaufen. Vielleicht kommt, dass von der Politik gewünscht wird, viel weniger Fleisch zu essen. Auch ohne Steuerung geht der Fleischkonsum zur Zeit jährlich um 4 Prozent zurück. Der Bund Naturschutz sollte also die Bundespolitik angehen mit seinem Kampf gegen die Massentierhaltung. Im Fall Höckmeier vernichtet er eine bäuerliche Familie, die genau das macht, was die Bundespolitik will. Deshalb kann die Baugenehmigung nicht so falsch sein, sie aufzuheben. Formale Rechtsmängel können nachgebessert werden. Das gebietet der Grundsatz der Rechtssicherheit, der z. B. auch daraus den Bestandsschutz ableitet. Wenn sich ein Bürger nicht auf eine staatliche Rechtshandlung verlassen kann, bricht unser ganzes Rechtssystem zusammen. Der Fall Höckmeier könnte bis zum Bundesverfassungsgericht gehen. ek
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