Das Bundesverfassungsgericht hat die Umwandlung des Sondervermögens, sprich der Sonderschulden, Corona in Klimaschutz vereitelt. Einerseits erfordere die verfassungsimplizierte Schuldenbremse ein völlig neues parlamentarisches Verfahren zur Begründung der Aussetzung der Schuldenbremse. Es wäre auch noch eine ausführliche Rechtfertigung durch die Regierung durchgegangen. Aber auch diese fand nicht statt bzw. war so nicht möglich. 60 Mrd. € Schulden sind nun herrenlos. Wenigstens wurde das Geld nicht schon ausgegeben, doch zugesagt. So wurde die Subventionierung der Chipfabrikansiedlung mit 10 Mrd. € aus diesem Topf genommen. Spätestens dann hätten alle Beteiligten erkennen müssen, dass hiermit keine Klimaziele erreichbar sind bzw. die willkürliche Zuschlüsselung durch die Regierung. Das sind handwerkliche Fehler, die bei der führenden Nation Europas nicht vorkommen dürfen. Vielmehr rettete das Bundesverfassungsgericht den deutschen Rechtsstaat.
Zunächst hieß es aus Regierungskreisen, dass dieses Urteil keinen Einfluss auf die laufenden Haushaltsverhandlungen hätte. Schließlich handelte es sich um ein „Sondervermögen“. Doch durch die Zusagen der Förderungen bzw. der Mittel beeinflusst die Deckungslücke natürlich den Gesamthaushalt. Schließlich müssen die Subventionen aus anderen Quellen finanziert werden. Es gibt aber nicht mehr viele. Zumindest die finanzentscheidende FDP weiß, dass Steuererhöhungen in einer wirtschaftlich kritischen Zeit schlichtweg verboten sind. Aus der SPD kommen lediglich Ideen für die Ausgabenseite wie die Anhebung des Bürgergeldes und des Mindestlohns. Die Grünen stehen auf Subventionen für ihre CO2-neutralen Techniken wie z.B. die Wärmepumpe.
All das dürfte aber vom Tisch sein. Klimapolitik lässt sich nur finanzieren, wenn eine gesunde Wirtschaft gegeben ist. Doch diese hat auf Krisenmodus geschaltet. Spätestens hier muss Habeck den Klimaminister hinter den Wirtschaftsminister zurückstellen – sehr zum Unmut seiner eigenen Parteibasis. Seit dem „Heizungsgesetz“ hat Habeck seine Population eingebüßt. Ein Verlierer eignet sich nicht zum Mut machen in der Wirtschaft. So sitzt Habeck derzeit zwischen den Stühlen. Leider trifft es nun die Wirte: Die MwSt. wird von 7 % auf 19 % für Speisen und Getränke in den Wirtshäusern zum 01.01.24 angehoben. Wer noch auf Einsicht in letzter Minute gesetzt hat, wird resignieren müssen. Hier kam die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum falschen Zeitpunkt. Um diese 12 % werden nun auch Gastronomiebetriebe schließen.
Es gäbe aber auch Schlupflöcher: Wenn ein Gasthaus die Selbstbedienung einführt, bleibt es bei den 7 %. Noch dazu würden die einkalkulierten 10 % für die Bedienung entfallen. Das verleitet zum 2-Zonen-Modell. Hier die Gäste, die sich die Getränke und Speisen selbst von der Theke holen, an der sie bestellten und dort das Wirtshaus mit Bedienung, wie wir es gewohnt sind, aber freilich nur in Größe eines VIP-Bereichs. Es ist zu befürchten, dass diese Steuererhöhung der FDP in die Schuhe geschoben wird. Aus der Finanzierungsnot entsteht aber dann eine Existenzbedrohung der Partei, zumindest in den Parlamenten. Das aber hat eine absolute Sprengkraft für die Ampel-Koalition. Insofern ist sie angezählt. Bayern bringt auch hier aus seiner Wahl den Maßstab ins Bundesgeschehen: Die FDP weit abgeschlagen, die SPD auf Tiefpunkt und die Grünen ohne Wachstum. Faktisch eine Abwahl.
Das hat auch Söder sofort gerochen und der Regierung die Legitimation aberkannt. Auch die Wirtschaft hat gegen die Ampel, insbesondere die Grünen, klar die Abneigung bekundet. Das trifft auch die FDP. So könnte sich 1982 wiederholen, als die FDP von der SPD zur CDU überlief. 60 Milliarden € bedeuten noch kein Ende einer Bundesregierung an sich, aber in Verbindung mit Vorhersagen und den Partei-Basen, den Wahlergebnissen und einer schwächelnden Wirtschaft können sie regierungstödlich werden. Noch schwächeln Merz und die CDU, doch Rhein zeigte es gerade in Hessen, dass die Grünen ausgedient haben. ek