Die Beschäftigung von Ausländern

Oktober 30, 2023

Die letzte Sitzung des Wirtschaftsbeirats Pfaffenhofen stand im Mittelpunkt des Arbeitskräftemangels und der Frage, inwieweit Flüchtlinge dazu herangezogen werden können. Geladen waren Walter Schlegl, Leiter der Ausländerbehörde des Landratsamts Pfaffenhofen und Johann Hauser, Leiter des Jobcenters Pfaffenhofen, in dessen Zuständigkeit alle Langzeitarbeitslosen fallen. Das Jobcenter zahlt das Bürgergeld aus, die Nachfolgerin von „Hartz IV“. Alle ukrainischen Flüchtlinge erhalten ab dem ersten Tag ihrer Anwesenheit in Deutschland das Bürgergeld.

Beide Behörden zeigten sich als sehr hilfsbereit, Arbeitslose in Arbeit zu bringen. Auch bei der Vermittlung von Fachkräften und Auszubilden aus dem Ausland, fehlt es nicht an Unterstützung. Für die Anerkennung von Abschlüssen sind freilich v.a. die IHK und die Handwerkskammern zuständig. Johann Hauser aber wies sehr schnell auf ein Problem hin, dass seine „Kunden“ bei einer Arbeit zum Mindestlohn nicht bessergestellt sind, als wenn sie beim Bürgergeldbezug bleiben. Sanktionen aus der Ablehnung von Arbeitsangeboten seien wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr anwendbar. So fahren Ukrainerinnen mit zwei Kindern und mehr günstiger mit dem Bürgergeld, das auch die Kinder bekommen. Bei den Ukrainern sind dies aber die Mehrheit aller Geflüchteten. Dennoch sollen Versuche mit ledigen Ukrainerinnen und Müttern mit nur einem Kind für einfache Tätigkeiten nun begonnen werden.

Im Gegensatz zu anderen Flüchtlingen dürfen Ukrainer sofort nach Ankunft Arbeit aufnehmen. Bei den übrigen wird dies erst nach 6-9 Monaten erlaubt. Die Arbeitgeber müssen den Status des Geflüchteten beachten. Ein anerkannter Asylant wird nicht mehr abgeschoben. Das gilt derzeit auch für alle Geduldeten. Der Status „3+2“ besagt heute, dass er nach 5 Jahren der Ausbildung und Übernahme nicht mehr abgeschoben wird, bestätigte MdL Karl Straub. Das gilt generell, also für alle ausländischen Fachkräfte. Sie erhalten dann ein unbefristetes Visum.

In der Bevölkerung, aber auch bei einigen Bundestagsabgeordneten wird die Beschäftigung von Ausländern mit Flüchtlingen gleichgestellt. Diese Verwirrung reicht bis in die Ausländerbehörden, so dass viele interessante Arbeitskräfte kein Visum erhalten, v.a. wenn sie nicht von einem deutschen Unternehmen beantragt werden, also zur Visumerteilung ein Arbeitsvertrag vorgelegt wird mit Zusicherung einer Unterbringung etc. Es empfiehlt sich, die Unterstützung von Einrichtungen zur Vermittlung ausländischer Auszubildender und von Fachkräften anzunehmen. Einige arbeiten idealistisch oder werden anderweitig gefördert. Der einzelne Ausländer, der sich auf den Weg macht, in Deutschland zu arbeiten, scheitert in der Regel. Hier greift der Versuch, Flüchtlinge abzuwehren bzw. abzuschrecken, nach Deutschland zu kommen.

Es bedarf also der klaren Trennung zwischen echten Asylanten, also in den Herkunftsländern bedrohten und den Wirtschaftsflüchtlingen, die einer Not in ihrer Heimat den Rücken kehren. Sie müssen in ein Arbeitskräftevermittlungsverfahren überführt werden. Für sie gilt das Einreiseverbot, solange kein Arbeitsverhältnis nachgewiesen werden kann. Bewerbungen können aber nur per Video-Konferenz erfolgen. Deutschkenntnisse sind nachzuweisen. In der Diskussion über die Begrenzung von Flüchtlingen wird diese Arbeitssuche völlig übersehen. Es wird Zeit, dass die deutsche Wirtschaft diese Arbeitsvermittlung selbst in die Hand nimmt. Von der Agentur für Arbeit bestehen derlei Ansätze nur auf dem Papier.

Ansonsten werden arbeitswillige Ausländer vor den Kopf gestoßen und wenden sich von Deutschland ab. Bei ihnen kommt die Abschreckung von Ausländern = Flüchtlingen sehr wohl an. Das Kunststück der Begrenzung von Flüchtlingen liegt also darin, sehr schnell, wenn möglich vor dem Sich-auf-den-Weg-machen nach Europa/Deutschland echte Asylanten zu erkennen und die übrigen in ein Arbeitsvermittlungsverfahren zu bringen, bei dem es wichtig ist, dass der Einreisende einen Arbeitsplatz nachweisen kann. ek