Es gibt viel Unmut im Land über das Warten auf die Finanzhilfen des Bundes für die Gewerbetreibenden. Für viele geht es mittlerweile um die Existenz, wenn Mieten fortbezahlt werden müssen und (fast) keine Einnahmen hereinkommen. Während die sog. Soforthilfe zu Beginn der Pandemie relativ unbürokratisch ausbezahlt wurde – allerdings auch einigen Missbräuchen ausgeliefert war –, liefen die sog. Überbrückungshilfen mit deutscher Gründlichkeit. Nur Steuerberater u.ä. durften die Anträge stellen. Für Bayern übernahm die IHK München/Oberbayern die Abwicklung. So war im Juni alles vorbereitet, doch es fehlte das Programm aus Berlin. Hier zeigte sich, wie sehr Deutschland in der Digitalisierung unter ferner liefen rangiert. Dann kam im Herbst etwas völlig Neues: die November- und Dezemberhilfen. Trotz Flehen der Ausführenden in ganz Deutschland beim bewährten Procedere der Überbrückungshilfen zu bleiben, wollte der Bund die 75 % des Umsatzes des Vorjahrmonats unbedingt durchdrücken.
Einzig die Finanzämter wären in der Lage gewesen, die Anträge sofort zu bescheiden. Doch diese Einsicht drang an taube Ohren. Vielmehr musste wieder eine Software geschrieben werden. Zu aller Schande wurde wieder dieselbe Firma beauftragt, die im Sommer schon überfordert war, mit der Folge, dass dieses Programm für die Novemberhilfe erst im Januar fertig wurde. Die nun angekündigten Abschlagszahlungen trafen noch im Januar ein. Zum endgültigen Abwickeln muss deshalb jeder Antrag zweifach bearbeitet werden. Doch die IHK schaffte, was keine Behörde für möglich gehalten hat: Ende Januar hatten schon viele Wirte ihre November- und Dezemberhilfen komplett.
In zwei Wochen wurden gar 80 % aller beantragten Zuschüsse zur Zahlung angeordnet! Nicht ohne Stolz ließ Hauptgeschäftsführer Dr. Manfred Gößl letzte Woche den Stand der Dinge allen Interessierten wissen. Es wurden 36233 Anträge final bewilligt. Damit liegt Bayern bei weitem vorn. Baden-Württemberg brachte es in der gleichen Zeit auf 15 235 und NRW auf 14 783. In Geldbeträgen ist der Abstand noch größer: An November- und Dezemberhilfen wurden 204 Mio. Euro in Bayern ausbezahlt, in Baden-Württemberg 95 Mio. Euro und in NRW 86 Mio. Euro. Bis Ende dieser Woche wird die IHK München/Oberbayern die Anträge abgearbeitet haben. In diesem Zusammenhang führte Dr. Gößl auch die anderen Programme auf: Überbrückungshilfe I mit 20 746 final bewilligten Anträgen in Summe 273 Mio. Euro (Erledigungsquote 99,8%) und Überbrückungshilfe II mit 15 440 Anträgen bei 305 Mio. Euro Auszahlsumme (Erledigungsquote 90,6 %). Die Überbrückungshilfe III kann erst ab Mitte Februar beantragt werden. Wäre die Software noch im Februar verfügbar, könnte Mitte März schon das gewünschte Geld fließen.
Bei der Abwicklung hilft ungemein, dass die Anträge von Fachleuten gestellt werden. Doch die ständigen Änderungen in den Modalitäten bringen die Steuerberater schier zur Verzweiflung. Vielleicht erschwert dies auch die Arbeit der Programmierer? Womöglich geißeln wir die Berliner Agentur und in Wirklichkeit wird das Finanzministerium mit der Formulierung der Bedingungen nicht fertig? Es wäre völlig ungerecht, wenn die Verzögerung der Bewilligungen der IHK angelastet würde. Sie sorgte für ein „Bavaria first“. ek